Ausbildung

Maßgebend für die ärztliche Ausbildung und den Zugang zum ärztlichen Beruf ist die Bundesärzteordnung. Die Ausbildung umfasst ein Studium (mit theoretischem und praktischem Teil), welches mit dem Zeugnis der Ärztlichen Prüfung abgeschlossen wird.

Aufgrund dieses Zeugnisses wird auf Antrag bei der zuständigen Stelle des Landes (§ 39 ÄAppO) und bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen (u. a. körperliche Eignung; charakterliche Eignung; Kenntnisse der deutschen Sprache) die Approbation als Arzt erteilt.

Die Approbation berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des ärztlichen Berufs.

  • 1984 - Heute

    Abitur

    Hamburg

  • 1984 - Heute

    Zivildienst

    St. Marienhospital, Hamburg

  • 1985 - Heute

    Studium der Humanmedizin

    Göttingen

  • 1991 - Heute

    Ausbildung zum Facharzt für HNO-Heilkunde

    Klinikum links der Elbe, Hamburg

  • 2000 - Heute

    Anerkennung der Facharztbezeichnung für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

    Hamburg

Berufliche Stationen

  • 2017 - Heute

    Kassenärztliche- und Privatpraxis als Fachärztin für HNO & Allergologie, Köln

  • 2017 - Heute

    Zusätzliche Privatpraxis für HNO und Allergologie, Düsseldorf

  • 2017 - Heute

    Klinik für Hals-, Nasen-, und Ohrenkrankheiten, Plastische Operationen und Allergologie am St.-Johannes Hospital in Dortmund, Chefarzt Prof. Dr. med. S. Hellmich

Fortbildung

Die Fortbildung dient dazu, die in der Aus- und Weiterbildung erworbenen Kompetenzen zu erhalten und zu erweitern sowie die Kenntnisse entsprechend den Entwicklungen in der Medizin zu aktualisieren.

Das Fortbildungszertifikat ist der Nachweis der Bundesärztekammern für die freiwilligen Fortbildungsaktivitäten des Arztes.

  • 2010 - Heute

    Erwerb des Fortbildungszertifikates der KVNO

    Düsseldorf

Rezept

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